Bayern

Beihilfebemessungssätze

Beihilfeberechtigter ohne berücksichtigungsfähiges Kind oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind 50%
Beihilfeberechtigter mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70%
Berücksichtigungsfähiger Ehegatte/eingetragener Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz* 70%
Versorgungsempfänger 70%
Berücksichtigungsfähige Kinder/Waisen 80%

**Für Ehegatten/Lebenspartner deren Einkünfte 20.000€ (brutto), bezogen auf das vorletzte Kalenderjahr, überstiegen haben (durch Steuerbescheid nachzuweisen), wird grundsätzlich keine Beihilfe gewährt.

Ambulante Behandlung

Ärztliche Behandlung Im Rahmen der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abzüglich 6€ Zuzahlung je Rechnung.
Heilpraktiker Beihilfefähige Höchstbeträge gemäß bayrischer Beihilfeverordnungs-Liste.
Arznei- und Verbandmittel Ärztlich verordnete apothekenpflichtige Arznei- und Verbandmittel. 3€ Zuzahlung je Mittel.
Hilfsmittel Erstattung nach Hilfsmittelkatalog mit Höchstsätzen.
Fahrtkosten Niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel.
Sehhilfen, LASIK Gläser (ohne Gestelle) sowie Kontaktlinsen für Kinder und Erwachsene bis zu bestimmten Höchstgrenzen beihilfefähig. Bei erstmaligem Bezug ist dabei eine ärztliche Verordnung notwendig. Visusverbessernde Operationen und Implantationen (nach Zustimmung der Festsetzungsstelle).
Kuren Alle 3 Jahre für ärztliche Leistungen, Arznei- und Heilmittel; Unterbringung und Verpflegung bis zu 26€ täglich für maximal 21 Tage. Auch für Versorgungsempfänger und berücksichtigungsfähige Angehörige.

Krankenhausbehandlung

Regelleistung Ja.
Wahlleistung Zweibettzimmer Ja, abzüglich 7,50€ täglich (für max. 30 Tage pro Kalenderjahr).
Privatärztliche Behandlung (Chefarzt) Ja, abzüglich 25€ täglich (ohne zeitliche Begrenzung).
Kürzungen Abzüglich 7,50€ pro Tag für die Unterbringung im Zweibettzimmer für maximal 30 Tage je Kalenderjahr und 25€ pro Tag für die privatärztliche Behandlung ohne zeitliche Begrenzung.

Zahnärztliche Behandlung

Zahnbehandlung und Zahnersatz Im Rahmen der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte). 6€ Zuzahlung je Rechnung. Implantologische Leistungen bei Vorliegen bestimmter Indikationen ohne Begrenzung, ansonsten 2 Implantate je Kiefer beihilfefähig.
Kieferorthopädie (KfO) Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr oder bei schweren Anomalien.
Material- und Laborkosten zu 60% beihilfefähig.

Besonderheiten

Kein Beihilfeanspruch für Rechtsreferendare.