Sachsen

Beihilfebemessungssätze

Beihilfeberechtigter ohne berücksichtigungsfähiges Kind oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind 50%
Beihilfeberechtigter mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70%
Berücksichtigungsfähiger Ehegatte/eingetragener Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz* 70%
Versorgungsempfänger 70%
Berücksichtigungsfähige Kinder/Waisen 80%

**Für Ehegatten/Lebenspartner deren Einkünfte 18.000€ (brutto) im Durchschnitt der letzten 3 Jahre überstiegen haben, wird grundsätzlich keine Beihilfe gewährt.

Ambulante Behandlung

Ärztliche Behandlung Im Rahmen der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).
Heilpraktiker Beihilfefähige Höchstbeträge gemäß Beihilfeverordnungs-Liste.
Arznei- und Verbandmittel Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel abzüglich 4-5€ Zuzahlung (nicht bei Kindern) je Mittel.
Hilfsmittel Erstattung nach Hilfsmittelkatalog mit Höchstbeträgen. Zuzahlung von 10% (mind. 5€, max. 10€)
Fahrtkosten Zuzahlung 10€ pro Fahrt
Sehhilfen: Brillen und Kontaktlinsen Beihilfefähig; ab 18 Jahren begrenzt auf 100€ je Auge.
Kuren Kurleistungen, Alle 4 Jahre Zuschuss für Unterkunft von 16 € /Tag (max. 21 Tage zuzüglich des An- und Abreisetages), Arznei- und Heilmittel; Unterbringung und Verpflegung. Nur für aktive Bedienstete.
Belastungsgrenze für Eigenanteile 2% des Bruttoeinkommens, bei Dauerbehandlung 1%.

Krankenhausbehandlung

Regelleistung Ja, abzüglich 10€ täglich (für max. 28 Tage pro Kalenderjahr).
Wahlleistung Zweibettzimmer Ja, abzüglich 14,50€ täglich (ohne zeitliche Begrenzung).
Privatärztliche Behandlung (Chefarzt) Ja.
Kürzungen Abzüglich 10€ pro Tag für die Regelleistung für maximal 28 Tage je Kalenderjahr und 14,50€ pro Tag für die Unterbringung im Zweibettzimmer ohne zeitliche Begrenzung.

Zahnärztliche Behandlung

Zahnbehandlung und Zahnersatz Im Rahmen der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte). Zahnersatz als Anwärter nur bei Unfall sowie nach 3 Jahren im öffentlichen Dienst. Implantologische Leistungen bis 2 Implantate je Kiefer, bei bestimmten Indikationen ohne Begrenzung.
Kieferorthopädie (KfO) Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr oder bei schweren Anomalien.
Material- und Laborkosten zu 60% (oder zu 65% bei Einzelaufstellung) beihilfefähig.

Besonderheiten

Kostendämpfungspauschale (Selbstbehalt): 40€ pro Jahr.