Beihilfebemessungssätze
Beihilfeberechtigter ohne berücksichtigungsfähiges Kind oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind | 50% |
Beihilfeberechtigter mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70% |
Berücksichtigungsfähiger Ehegatte/eingetragener Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz* | 70% |
Versorgungsempfänger | 70% |
Berücksichtigungsfähige Kinder/Waisen | 80% |
**Für Ehegatten/Lebenspartner deren Einkünfte 18.000€ (brutto) im Durchschnitt der letzten 3 Jahre überstiegen haben, wird grundsätzlich keine Beihilfe gewährt.
Ambulante Behandlung
Ärztliche Behandlung | Im Rahmen der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). |
Heilpraktiker | Beihilfefähige Höchstbeträge gemäß Beihilfeverordnungs-Liste. |
Arznei- und Verbandmittel | Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel abzüglich 4-5€ Zuzahlung (nicht bei Kindern) je Mittel. |
Hilfsmittel | Erstattung nach Hilfsmittelkatalog mit Höchstbeträgen. Zuzahlung von 10% (mind. 5€, max. 10€) |
Fahrtkosten | Zuzahlung 10€ pro Fahrt |
Sehhilfen: Brillen und Kontaktlinsen | Beihilfefähig; ab 18 Jahren begrenzt auf 100€ je Auge. |
Kuren | Kurleistungen, Alle 4 Jahre Zuschuss für Unterkunft von 16 € /Tag (max. 21 Tage zuzüglich des An- und Abreisetages), Arznei- und Heilmittel; Unterbringung und Verpflegung. Nur für aktive Bedienstete. |
Belastungsgrenze für Eigenanteile | 2% des Bruttoeinkommens, bei Dauerbehandlung 1%. |
Krankenhausbehandlung
Regelleistung | Ja, abzüglich 10€ täglich (für max. 28 Tage pro Kalenderjahr). |
Wahlleistung Zweibettzimmer | Ja, abzüglich 14,50€ täglich (ohne zeitliche Begrenzung). |
Privatärztliche Behandlung (Chefarzt) | Ja. |
Kürzungen | Abzüglich 10€ pro Tag für die Regelleistung für maximal 28 Tage je Kalenderjahr und 14,50€ pro Tag für die Unterbringung im Zweibettzimmer ohne zeitliche Begrenzung. |
Zahnärztliche Behandlung
Zahnbehandlung und Zahnersatz | Im Rahmen der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte). Zahnersatz als Anwärter nur bei Unfall sowie nach 3 Jahren im öffentlichen Dienst. Implantologische Leistungen bis 2 Implantate je Kiefer, bei bestimmten Indikationen ohne Begrenzung. |
Kieferorthopädie (KfO) | Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr oder bei schweren Anomalien. |
Material- und Laborkosten | zu 60% (oder zu 65% bei Einzelaufstellung) beihilfefähig. |
Besonderheiten
Kostendämpfungspauschale (Selbstbehalt): 40€ pro Jahr.