Beitragsänderungen in den Ausbildungstarife der Axa/DBV

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Beitragsänderungen in den Ausbildungstarife der Axa/DBV

Ab 01.04.2017 gibt es für die Ausbildungstarife der DBV Beitragsanpassungen (BAP) in den Beiträgen und die Erweiterung des Höchstalters auf 39 Jahre. Nach geänderter Rechtslage dürfen Ausbildungsbeiträge jetzt bis zur Vollendung des 39. Lebensjahres angeboten werden.

Daher gilt (frühester rückwirkender Vertragsbeginn ab 01.04.2017) das neue Höchstalter für alle Ausbildungstarife ÖD Unisex, die zur substitutiven Vollversicherung gehören. Bezüglich der Zusatz- und Bisex-Tarifen bleibt es bei dem Höchstalter von 34 Jahre. Das bedeutet bspw. dass der Tarif BW2-UA künftig bis zum 39. Lebensjahr zur Verfügung steht, der Tarif BW2-UZA unverändert bis zum 34. Lebensjahr angeboten wird.

Die Details finden Sie bei uns im KV-Lux unter: Gesellschafts.Info > Tarif.Aktuell.

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