Beihilfevorschriften der einzelnen Bundesländer


Kurzübersicht:

›› Bund

Stationär: Zweibett
Stationäre Zuzahlung je KH-Tag: 24,50 €
Zuzahlung bei Arzneien: 5 bis 10 €
Zuzahlung bei Fahrtkosten: 5 bis 10 €
Brillengestell: nein
Mat. + Lab. beihilfefähig: zu 60 %
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›› Baden-Württemberg

Stationär: Zweibett
Stationäre Zuzahlung je KH-Tag: 22 € / Monat
Zuzahlung bei Arzneien: 75 – 480 € / Jahr
Zuzahlung bei Fahrtkosten: 75 – 480 € / Jahr
Brillengestell: bis 20,50 €
Mat. + Lab. beihilfefähig: zu 70 %
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›› Bayern

Stationär: Zweibett
Stationäre Zuzahlung je KH-Tag: 32,50 €
Zuzahlung bei Arzneien: 3 €
Zuzahlung bei Fahrtkosten: keine
Brillengestell: nein
Mat. + Lab. beihilfefähig: zu 60 %
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›› Berlin

Stationär: Mehrbett
Stationäre Zuzahlung je KH-Tag: 10 €
Zuzahlung bei Arzneien: 5 – 10 €
Zuzahlung bei Fahrtkosten: 5 – 10 €
Brillengestell: nein
Mat. + Lab. beihilfefähig: zu 60 %
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›› Brandenburg

Stationär: Mehrbett
Stationäre Zuzahlung je KH-Tag: Keine
Zuzahlung bei Arzneien: 5 – 10 €
Zuzahlung bei Fahrtkosten: 5 – 10 €
Brillengestell: nein
Mat. + Lab. beihilfefähig: zu 60 %
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›› Bremen

Stationär: Mehrbett
Stationäre Zuzahlung je KH-Tag: Keine
Zuzahlung bei Arzneien: 6 €
Zuzahlung bei Fahrtkosten: Keine
Brillengestell: Nein
Mat. + Lab. beihilfefähig: zu 60 %
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›› Hamburg

Stationär: Mehrbett
Stationäre Zuzahlung je KH-Tag: Keine
Zuzahlung bei Arzneien: 5 bis 10 €
Zuzahlung bei Fahrtkosten: 5 bis 10 €
Brillengestell: Nein
Mat. + Lab. beihilfefähig: zu 60 %
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›› Hessen

Stationär: Zweibett
Stationäre Zuzahlung je KH-Tag: 16 €
+ 18,90 € / Monat
Zuzahlung bei Arzneien: 4,50 €
Zuzahlung bei Fahrtkosten: 10 €
Brillengestell: Nein
Mat. + Lab. beihilfefähig: zu 50 %
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›› Mecklenburg-Vorpommern

Stationär: Mehrbett
Stationäre Zuzahlung je KH-Tag: 10 €
Zuzahlung bei Arzneien: 5 – 10 €
Zuzahlung bei Fahrtkosten: 5 – 10 €
Brillengestell: Nein
Mat. + Lab. beihilfefähig: zu 60 %
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›› Niedersachsen

Stationär: Mehrbett
Stationäre Zuzahlung je KH-Tag: 10 €
Zuzahlung bei Arzneien: 5 – 10 €
Zuzahlung bei Fahrtkosten: 5 – 10 €
Brillengestell: nein
Mat. + Lab. beihilfefähig: zu 40 %
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›› Nordrhein-Westfalen

Stationär: Zweibett
Stationäre Zuzahlung je KH-Tag: 25 €
Zuzahlung bei Arzneien: 150 – 750 € / Jahr
Zuzahlung bei Fahrtkosten: 150 – 750 € / Jahr
Brillengestell: Nein
Mat. + Lab. beihilfefähig: zu 70 %
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›› Rheinland-Pfalz

Stationär: Zweibett
Stationäre Zuzahlung je KH-Tag: 12 €
+ 26 € / Monat
Zuzahlung bei Arzneien: 100 – 750 € / Jahr
Zuzahlung bei Fahrtkosten: 100 – 750 € / Jahr
Brillengestell: Nein
Mat. + Lab. beihilfefähig: zu 60 %
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›› Saarland

Stationär: Mehrbett
Stationäre Zuzahlung je KH-Tag: Keine
Zuzahlung bei Arzneien: 100 – 750 € / Jahr
Zuzahlung bei Fahrtkosten: 100 – 750 € / Jahr
Brillengestell: Nein
Mat. + Lab. beihilfefähig: zu 50 %
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›› Sachsen

Stationär: Zweibett
Stationäre Zuzahlung je KH-Tag: 24,50 €
Zuzahlung bei Arzneien: 4 – 5 €
Zuzahlung bei Fahrtkosten: 10 €
Brillengestell: Nein
Mat. + Lab. beihilfefähig: zu 60 %
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›› Sachsen-Anhalt

Stationär: Zweibett
Stationäre Zuzahlung je KH-Tag: 24,50 €
Zuzahlung bei Arzneien: 80 – 560 € / Jahr
Zuzahlung bei Fahrtkosten: 80 – 560 € / Jahr
Brillengestell: Nein
Mat. + Lab. beihilfefähig: zu 60 %
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›› Schleswig-Holstein

Stationär: Mehrbett
Stationäre Zuzahlung je KH-Tag: Keine
Zuzahlung bei Arzneien: 20 – 560 € / Jahr
Zuzahlung bei Fahrtkosten: 20 – 560 € / Jahr
Brillengestell: Bis 60 €
Mat. + Lab. beihilfefähig: zu 60 %
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›› Thüringen

Stationär: Zweibett
Stationäre Zuzahlung je KH-Tag: 32,50 €
Zuzahlung bei Arzneien: 4 €
Zuzahlung bei Fahrtkosten: 5 – 10 €
Brillengestell: Nein
Mat. + Lab. beihilfefähig: zu 40 %
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Welche Summe ergibt sich aus Beihilfe und privater Krankenversicherung?

Grundsätzlich gilt: Die Beihilfe vom Dienstherrn und der so genannte Restkostenschutz der privaten Krankenversicherung für Beamte müssen zusammen 100 % Krankheitskosten-Absicherung ergeben.

PersonBemessungssatzVersicherungsschutz in PKVZusammen

Beihilfeberechtigter 50 % 50 % 100 %
Beihilfeberechtigter mit 2 oder mehr Kindern 70 % 30 % 100 %
Berücksichtigungsfähige Ehegatten 70 % 30 % 100 %
Versorgungsempfänger 70 % 30 % 100 %
Berücksichtigungsfähige Kinder 80 % 20 % 100 %