Saarland

Beihilfebemessungssätze

Beihilfeberechtigter ohne berücksichtigungsfähiges Kind oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind 50%
Beihilfeberechtigter mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70%
Berücksichtigungsfähiger Ehegatte/eingetragener Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz* 70%
Versorgungsempfänger 70%
Berücksichtigungsfähige Kinder/Waisen 80%

Für Ehegatten/Lebenspartner deren Einkünfte 16.000€ (brutto), bezogen auf das vorletzte Kalenderjahr, überstiegen haben (durch Steuerbescheid nachzuweisen), wird grundsätzlich keine Beihilfe gewährt. Wird ein Zuschuss zum PKV-Beitrag von mindestens 40,90€ monatlich (z.B. ein Arbeitgeberzuschuss bzw. Zuschuss der Rentenversicherung) gezahlt, mindert sich der Beihilfebemessungssatz für alle Personen, die bei der Bemessung des Zuschusses berücksichtigt sind, um 20%.

Ambulante Behandlung

Ärztliche Behandlung Im Rahmen der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).
Heilpraktiker Keine Leistung.
Arznei- und Verbandmittel Ärztlich verordnete Arzneimittel, nicht verschreibungspflichtige Medikamente in der Regel nur für Kinder.
Hilfsmittel Nach Hilfsmittelkatalog mit Höchstsätzen.
Fahrtkosten Niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel.
Sehhilfen, LASIK Gläser (ohne Gestelle) sowie Kontaktlinsen bis zu bestimmten Höchstgrenzen beihilfefähig. Visusverbessernde Operationen und Implantationen (nach Zustimmung der Festsetzungsstelle).
Kuren Alle 4 Jahre für ärztliche Leistungen, Arznei- und Verbandmittel, Unterbringung und Verpflegung bis zu 16€ täglich für maximal 21 Tage.

Krankenhausbehandlung

Regelleistung Ja.
Wahlleistung Zweibettzimmer Nein.
Privatärztliche Behandlung (Chefarzt) Nein.

Zahnärztliche Behandlung

Zahnbehandlung und Zahnersatz Im Rahmen der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte). Zahnersatz als Anwärter nur bei Unfall sowie nach 3 Jahren im öffentlichen Dienst. Implantologische Leistungen bei Vorliegen bestimmter Indikationen bis zu 4 Implantate je Kiefer, ansonsten sind 2 Implantate je Kiefer beihilfefähig.
Kieferorthopädie (KfO) Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr oder bei schweren Anomalien.
Material- und Laborkosten zu 50% beihilfefähig.

Besonderheiten

  • Kostendämpfungspauschale (Selbstbehalt): zwischen 100€ – 750€ pro Jahr, je nach Besoldungsstufe. Kein Beihilfeanspruch für Rechtsreferendare.