Beihilfebemessungssätze
Beihilfeberechtigter ohne berücksichtigungsfähiges Kind oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind | 50% |
Beihilfeberechtigter mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70% |
Berücksichtigungsfähiger Ehegatte/eingetragener Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz* | 70% |
Versorgungsempfänger | 70% |
Berücksichtigungsfähige Kinder/Waisen | 80% |
*Für Ehegatten/Lebenspartner deren Einkünfte 18.000€ (brutto), bezogen auf das vorletzte Kalenderjahr, überstiegen haben, wird grundsätzlich keine Beihilfe gewährt.
Ambulante Behandlung
Ärztliche Behandlung | Im Rahmen der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). |
Heilpraktiker | Bis zu Höchstbeträgen beihilfefähig. |
Arznei- und Verbandmittel | Bis Festbeträge SGB V. Abzüglich 4€ je Arzneimittel. |
Hilfsmittel | Erstattung nach Hilfsmittelkatalog und Höchstbeträgen. |
Fahrtkosten | Niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel. |
Sehhilfen: Brillen und Kontaktlinsen | Brillen sind für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren mit Höchstsätzen und für Erwachsene nur noch bei sehr schwerwiegenden Erkrankungen (gravierende Sehschwäche, Sehbehinderung) beihilfefähig. |
Kuren | Alle 4 Jahre für ärztliche Leistungen, Arznei- und Heilmittel; Unterbringung und Verpflegung bis zu 26€ täglich für maximal 21 Tage (ohne Tage der An- und Abreise). Auch für Versorgungsempfänger und berücksichtigungsfähige Angehörige. |
Belastungsgrenze für Eigenanteile | 2% des Bruttoeinkommens, bei Dauerbehandlung 1% |
Krankenhausbehandlung
Regelleistung | Ja. |
Wahlleistung Zweibettzimmer | Ja, abzüglich 7,50€ täglich. |
Privatärztliche Behandlung (Chefarzt) | Ja, abzüglich 25€ täglich. |
Kürzungen | Abzüglich 7,50€ pro Tag für die Unterbringung im Zweibettzimmer und 25€ pro Tag für die privatärztliche Behandlung jeweils ohne zeitliche Begrenzung. |
Zahnärztliche Behandlung
Zahnbehandlung und Zahnersatz | Im Rahmen der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) abzüglich 4€ Eigenanteil pro Rechnung. Zahnersatz während der Anwärterzeit nur bei Unfall sowie nach 3 Jahren im öffentlichen Dienst. Implantologische Leistungen bei Vorliegen bestimmter Indikationen. Ohne Indikation 2 Implantate je Kiefer beihilfefähig. |
Kieferorthopädie (KfO) | Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr oder bei schweren Anomalien. |
Material- und Laborkosten | zu 40% beihilfefähig. |
Besonderheiten
Keine Kostendämpfungspauschale (Selbstbehalt).