Thüringen

Beihilfebemessungssätze

Beihilfeberechtigter ohne berücksichtigungsfähiges Kind oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind 50%
Beihilfeberechtigter mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70%
Berücksichtigungsfähiger Ehegatte/eingetragener Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz* 70%
Versorgungsempfänger 70%
Berücksichtigungsfähige Kinder/Waisen 80%

*Für Ehegatten/Lebenspartner deren Einkünfte 18.000€ (brutto), bezogen auf das vorletzte Kalenderjahr, überstiegen haben (durch Steuerbescheid nachzuweisen), wird grundsätzlich keine Beihilfe gewährt.

Ambulante Behandlung

Ärztliche Behandlung Im Rahmen der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abzüglich 4€ Zuzahlung je Rechnung.
Heilpraktiker Beihilfefähige Höchstbeträge gemäß Beihilfeverordnungs-Liste.
Arznei- und Verbandmittel Ärztlich verordnete Arzneimittel, nicht verschreibungspflichtige Medikamente in der Regel nur für Kinder. Abzüglich 4€ Zuzahlung je Arzneimittel.
Hilfsmittel Nach Hilfsmittelkatalog mit Höchstsätzen. Abzüglich 10% Zuzahlung (mind. 5€, max. 10€).
Fahrtkosten Niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel abzüglich 10% Zuzahlung (mind. 5€, max. 10€).
Sehhilfen, LASIK Gläser (ohne Gestelle) sowie Kontaktlinsen bis zu bestimmten Höchstgrenzen, bei Erwachsenen nur bei bestimmten Erkrankungen beihilfefähig. Visusverbessernde Operationen und Implantationen (nach Zustimmung der Festsetzungsstelle).
Kuren Alle 4 Jahre für ärztliche Leistungen, Arznei- und Heilmittel; Unterbringung und Verpflegung bis zu 26€ täglich für maximal 21 Tage.
Belastungsgrenze für Eigenanteile 2% des Bruttoeinkommens, bei Dauerbehandlung 1%

Krankenhausbehandlung

Regelleistung Ja.
Wahlleistung Zweibettzimmer Ja, abzüglich 7,50€ täglich (ohne zeitliche Begrenzung).
Privatärztliche Behandlung (Chefarzt) Ja, abzüglich 25€ täglich (ohne zeitliche Begrenzung).
Kürzungen Abzüglich 7,50€ pro Tag für die Unterbringung im Zweibettzimmer und 25€ pro Tag für die privatärztliche Behandlung jeweils ohne zeitliche Begrenzung.

Zahnärztliche Behandlung

Zahnbehandlung und Zahnersatz Im Rahmen der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) abzüglich 4€ Zuzahlung je Rechnung. Zahnersatz als Anwärter nur bei Unfall sowie nach 3 Jahren im öffentlichen Dienst. Implantologische Leistungen bis 2 Implantate je Kiefer, bei bestimmten Indikationen ohne Begrenzung.
Kieferorthopädie (KfO) Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr oder bei schweren Anomalien.
Material- und Laborkosten zu 40% beihilfefähig.

Besonderheiten

Alternativ zur Beihilfe kann „pauschale Beihilfe“ gewählt werden: Dies ist ein 50%-Zuschuss zu den Beiträgen der GKV oder den entsprechenden PKV-Beiträgen – begrenzt auf den Höchstbeitrag im Basistarif. Für Beiträge von berücksichtigungsfähigen Angehörigen gibt es auch den Zuschuss. Die Wahl von „pauschaler Beihilfe“ gilt dauerhaft. Für Pflege gibt es weiter die bisherige Beihilfe und den entsprechenden Tarif PVB.