Baden-Württemberg

Beihilfebemessungssätze

Beihilfeberechtigter ohne berücksichtigungsfähiges Kind oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind 50%
Beihilfeberechtigter mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70%
Berücksichtigungsfähiger Ehegatte/eingetragener Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz* 70%
Versorgungsempfänger 70%
Berücksichtigungsfähige Kinder/Waisen 80%

*Für Ehegatten/Lebenspartner deren Einkünfte 20.000€ (brutto) bezogen auf das letzte oder vorletzte Kalenderjahre überstiegen haben (durch Steuerbescheid nachzuweisen), wird grundsätzlich keine Beihilfe gewährt.

Ambulante Behandlung

Ärztliche Behandlung im Rahmen der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).
Heilpraktiker Erstattunge gemäß GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker), jedoch max. bis zu den Erstattungssätzen der GOÄ.
Arznei- und Verbandmittel Apothekenpflichtige Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel nur in Ausnahmen.
Hilfsmittel Nach Hilfsmittelkatalog mit Höchstsätzen.
Fahrtkosten Innerhalb von 30 km mit Eischränkungen.
Sehhilfen, LASIK Brillengestelle bis 20,50€, Gläser sowie Kontaktlinsen bis zu bestimmten Höchstgrenzen beihilfefähig. Visusverbessernde Operationen und Implantationen (nach Zustimmung der Festsetzungsstelle).
Kuren Alle 4 Jahre für Reha-, Mutter/Vater-Kindkuren, Unterbringung und Verpflegung bis zu 26€ täglich für maximal 30 Tage.

Krankenhausbehandlung

Regelleistung Ja.
Wahlleistung Zweibettzimmer Ja, ggen eine Zuzahlung von 22€ (von der Besoldunge einbehalten) monatlich.
Privatärztliche Behandlung (Chefarzt) Ja, bei obiger monatlicher Einbehaltung (von 22€) von der Besoldung.
Kürzungen Abzüglich 22€ monatlich von der Besoldung für die Wahlleistungen ohne zeitliche Begrenzung.

Zahnärztliche Behandlung

Zahnbehandlung und Zahnersatz Im Rahmen der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte). Zahnersatz bei Anwärtern beihilfefähig. Implantologische Leistungen bis 2 Implantate je Kiefer, bei bestimmten Indikationen ohne Begrenzung.
Kieferorthopädie (KfO) Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr oder bei schweren Anomalien.
Material- und Laborkosten zu 70% beihilfefähig.

Besonderheiten

  • Kostendämpfungspauschale (Selbstbehalt) gestaffelt nach Besoldungsgruppen für Beamte zwischen 85€ – 480€ pro Jahr, je nach Besoldungsstufe (ausgenommen Waisen).
  • Vor 2013 verbeamtet und 3 Kindern oder mehr: dauerhaft 70% Beihilfe, auch wenn das Kindergeld entfällt.
  • Wenn vor 2013 Berücksichtigungsfähigkeit als Ehegatte/einhetragener Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftssgesetzt: dauerhaft 70% Beihilfe.
    Alternativ zur Beihilfe kann „pauschale Beihilfe“ gewählt werden: Dies ist ein 50%-Zuschuss zu den GKV-Beiträgen oder den entsprechenden PKV-Beiträgen – begrenzt auf den Höchstbeitrag im Basistarif. Für Beiträge von berücksichtigungsfähigen Angehörigen gibt es auch den Zuschuss, dieser muss jedoch versteuert werden. Beitragsrückerstattungen (BRE) mindern den Zuschuss. Die Whl von der „pauschalen Beihilfe“ gilt dauerhaft.