Beihilfebemessungssätze
Beihilfeberechtigter | 50% |
+ 1 berücksichtigungsfähiger Angehöriger | 55% |
+ 2 berücksichtigungsfähiger Angehöriger | 60% |
+ 3 berücksichtigungsfähiger Angehöriger | 65% |
+ 4 berücksichtigungsfähiger Angehöriger | 70% |
Der Bemessungssatz erhöht sich nicht, wenn der Ehepartner Einkünfte von mehr als 10.000€ (brutto) hat, bezogen auf das letzte Kalenderjahr. Wird aufgrund von Rechtsvorschriften oder eines Beschäftigungsverhältnisses ein Zuschuss von mindestens 41€ gewährt, ist der Beihilfebemessungssatz für alle Personen, die bei der Bemessung des Zuschusses berücksichtigt sind, um 10% gemindert. Für Versorgungsempfänger erhöht sich BBS um 10%.
Ambulante Behandlung
Ärztliche Behandlung | im Rahmen der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). |
Heilpraktiker | Nein. |
Arznei- und Verbandmittel | Ärztlich verordnete Arzneimittel, Erkältungsmittel nur bis 18 Jahre. Abzüglich 6€ je Mittel. |
Hilfsmittel | Erstattung nach Hilfsmittelkatalog und Höchstsätzen. |
Fahrtkosten | Niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel. |
Sehhilfen: Brillen und Kontaktlinsen | Brillen sind für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren mit Höchstsätzen und für Erwachsene nur noch bei sehr schwerwiegenden Erkrankungen (gravierende Sehschwäche, Sehbehinderung) beihilfefähig. |
Kuren | Alle 4 Jahre für ärztliche Leistungen, Arznei- und Heilmittel; Unterbringung und Verpflegung bis zu 16€ täglich für höchstens 23 Tage einschließlich der Reisetage. Auch für Versorgungsempfänger aufgrund von Dienstunfähigkeit, wenn Kur zur Wiederherstellung der Dienstunfähigkeit führt. |
Krankenhausbehandlung
Regelleistung | Ja. |
Wahlleistung Zweibettzimmer | Nein |
Privatärztliche Behandlung (Chefarzt) | Nein. |
Zahnärztliche Behandlung
Zahnbehandlung und Zahnersatz | Im Rahmen der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte). Zahnersatz wenn mindestens 1 Jahr im öffentlichen Dienst. Implantologische Leistungen bei Vorliegen bestimmter Indikationen bis zu 4 Implantate je Kiefer. Ohne Indikation sind 2 Implantate je Kiefer beihilfefähig. |
Kieferorthopädie (KfO) | Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr oder bei schweren Anomalien. |
Material- und Laborkosten | zu 60% beihilfefähig. |
Besonderheiten
- Kein Beihilfeanspruch für Rechtsreferendare.
- Die beihilfefähigen Aufwendungen mindern sich bei einem Bemessungssatz je Kalenderjahr ab
- 50 vom Hundert um 100 Euro
- 60 vom Hundert um 80 Euro
- 70 vom Hundert um 70 Euro