Hessen

Beihilfebemessungssätze

Ambulant + Zahn Stationär
Beihilfeberechtigter 50% 65%
+ 1 berücksichtigungsfähiger Angehöriger 55% 70%
+ 2 berücksichtigungsfähiger Angehöriger 60% 75%
+ 3 berücksichtigungsfähiger Angehöriger 65% 80%
+ 4 berücksichtigungsfähiger Angehöriger 70% 85%
Beamtenanwärter/in inkl.
berücksichtigungsfähige Angehörige
70% 85%

Für Ehepartner deren Einkünfte 19.968€ (brutto), bezogen auf das vorletzte Kalenderjahr, überstiegen haben (durch Steuerbescheid nachzuweisen), wird grundsätzlich keine Beihilfe gewährt. Wird ein Arbeitgeberzuschuss gewährt, wird der Beihilfebemessungssatz für alle Personen, die bei der Bemessung des Zuschusses berücksichtigt sind, um 50% gemindert. Wird ein anderer Zuschuss zum PKV-Beitrag (z.B. vom Rentenversicherungsträger) gezahlt, der mindestens 41 € monatlich beträgt, reduziert sich der Satz der Beihilfeleistung für die betroffene Person um 20% (bei Zuschuss-Verzicht: keine Reduktion der Beihilfe).

Ambulante Behandlung

Ärztliche Behandlung Im Rahmen der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).
Heilpraktiker Gemäß GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker), jedoch maximal Regelhöchstsätze.
Arznei- und Verbandmittel Ärztlich verordnete Arzneimittel, nicht verschreibungspflichtige Medikamente in der Regel nur für Kinder. Abzüglich 4,50€ Zuzahlung je Mittel ab 18 Jahre.
Hilfsmittel Nach Hilfsmittelkatalog mit Höchstsätzen. Abzüglich 10% Zuzahlung (mind. 5€, max. 10€).
Fahrtkosten Niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel abzüglich 10€ Zuzahlung.
Sehhilfen, LASIK Gläser (ohne Gestelle) sowie Kontaktlinsen für Kinder und Erwachsene bis zu bestimmten Höchstgrenzen beihilfefähig. Visusverbessernde Operationen und Implantationen (nach Zustimmung der Festsetzungsstelle).
Kuren Alle 5 Jahre für ärztliche Leistungen, Arznei- und Verbandmittel, Unterbringung und Verpflegung bis zu 16€ täglich für maximal 23 Tage.

Krankenhausbehandlung

Regelleistung Ja.
Wahlleistung Zweibettzimmer Ja, bei Einbehaltung von 18,90€ monatlich von der Besoldung. 16€ Zuzahlung pro Tag im Krankenhaus (ohne zeitliche Begrenzung).
Privatärztliche Behandlung (Chefarzt) Ja, bei o.g. Zuzahlung ebenfalls erstattungsfähig.
Zuzahlungen Beihilfegewährung zu Aufwendungen für Wahlleistungen nur gegen Einbehaltung von 18,90€ monatlich von der Besoldung. Zuzüglich 16€ Zuzahlung pro Tag im Krankenhaus (ohne zeitliche Begrenzung).

Zahnärztliche Behandlung

Zahnbehandlung und Zahnersatz Im Rahmen der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte). Zahnersatz beihilfefähig, wenn mindestens 1 Jahr im öffentlichen Dienst. Implantologische Leistungen bis 2 Implantate je Kiefer, bei bestimmten Indikationen ohne Begrenzung.
Kieferorthopädie (KfO) Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr oder bei schweren Anomalien.
Material- und Laborkosten zu 50% beihilfefähig.