Beihilfebemessungssätze
Ambulant + Zahn | Stationär | |
Beihilfeberechtigter | 50% | 65% |
+ 1 berücksichtigungsfähiger Angehöriger | 55% | 70% |
+ 2 berücksichtigungsfähiger Angehöriger | 60% | 75% |
+ 3 berücksichtigungsfähiger Angehöriger | 65% | 80% |
+ 4 berücksichtigungsfähiger Angehöriger | 70% | 85% |
Beamtenanwärter/in inkl. berücksichtigungsfähige Angehörige |
70% | 85% |
Für Ehepartner deren Einkünfte 19.968€ (brutto), bezogen auf das vorletzte Kalenderjahr, überstiegen haben (durch Steuerbescheid nachzuweisen), wird grundsätzlich keine Beihilfe gewährt. Wird ein Arbeitgeberzuschuss gewährt, wird der Beihilfebemessungssatz für alle Personen, die bei der Bemessung des Zuschusses berücksichtigt sind, um 50% gemindert. Wird ein anderer Zuschuss zum PKV-Beitrag (z.B. vom Rentenversicherungsträger) gezahlt, der mindestens 41 € monatlich beträgt, reduziert sich der Satz der Beihilfeleistung für die betroffene Person um 20% (bei Zuschuss-Verzicht: keine Reduktion der Beihilfe).
Ambulante Behandlung
Ärztliche Behandlung | Im Rahmen der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). |
Heilpraktiker | Gemäß GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker), jedoch maximal Regelhöchstsätze. |
Arznei- und Verbandmittel | Ärztlich verordnete Arzneimittel, nicht verschreibungspflichtige Medikamente in der Regel nur für Kinder. Abzüglich 4,50€ Zuzahlung je Mittel ab 18 Jahre. |
Hilfsmittel | Nach Hilfsmittelkatalog mit Höchstsätzen. Abzüglich 10% Zuzahlung (mind. 5€, max. 10€). |
Fahrtkosten | Niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel abzüglich 10€ Zuzahlung. |
Sehhilfen, LASIK | Gläser (ohne Gestelle) sowie Kontaktlinsen für Kinder und Erwachsene bis zu bestimmten Höchstgrenzen beihilfefähig. Visusverbessernde Operationen und Implantationen (nach Zustimmung der Festsetzungsstelle). |
Kuren | Alle 5 Jahre für ärztliche Leistungen, Arznei- und Verbandmittel, Unterbringung und Verpflegung bis zu 16€ täglich für maximal 23 Tage. |
Krankenhausbehandlung
Regelleistung | Ja. |
Wahlleistung Zweibettzimmer | Ja, bei Einbehaltung von 18,90€ monatlich von der Besoldung. 16€ Zuzahlung pro Tag im Krankenhaus (ohne zeitliche Begrenzung). |
Privatärztliche Behandlung (Chefarzt) | Ja, bei o.g. Zuzahlung ebenfalls erstattungsfähig. |
Zuzahlungen | Beihilfegewährung zu Aufwendungen für Wahlleistungen nur gegen Einbehaltung von 18,90€ monatlich von der Besoldung. Zuzüglich 16€ Zuzahlung pro Tag im Krankenhaus (ohne zeitliche Begrenzung). |
Zahnärztliche Behandlung
Zahnbehandlung und Zahnersatz | Im Rahmen der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte). Zahnersatz beihilfefähig, wenn mindestens 1 Jahr im öffentlichen Dienst. Implantologische Leistungen bis 2 Implantate je Kiefer, bei bestimmten Indikationen ohne Begrenzung. |
Kieferorthopädie (KfO) | Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr oder bei schweren Anomalien. |
Material- und Laborkosten | zu 50% beihilfefähig. |