Beihilfebemessungssätze
Beihilfeberechtigter ohne berücksichtigungsfähiges Kind oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind | 50% |
Beihilfeberechtigter mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70% |
Berücksichtigungsfähiger Ehegatte/eingetragener Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz* | 70% |
Versorgungsempfänger | 70% |
Berücksichtigungsfähige Kinder/Waisen | 80% |
*Für Ehegatten/Lebenspartner deren Einkünfte 17.000€ (brutto), bezogen auf das vorletzte Kalenderjahr, überstiegen haben, wird grundsätzlich keine Beihilfe gewährt.
Ambulante Behandlung
Ärztliche Behandlung | im Rahmen der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). |
Heilpraktiker | Höchstbeträge |
Arznei- und Verbandmittel | Bis Festbeträge SGB V, Erkältungsmittel nur bis 18 Jahre, nichtverschreibungspflichtige Medikamente nur in Ausnahmen. Abzüglich 10% (mind. 5€, höchstens 10€, jedoch nicht mehr als die Kosten des Mittels). |
Hilfsmittel | Erstattung nach Hilfsmittelkatalog und Höchstsätzen. Abzüglich 10% (mind. 5€, höchstens 10€, jedoch nicht mehr als die Kosten des Mittels). |
Fahrtkosten | Niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel, abzüglich 10% (mind. 5€, max. 10€). |
Sehhilfen: Brillen und Kontaktlinsen | Brillen sind für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren mit Höchstsätzen und für Erwachsene nur noch bei sehr schwerwiegenden Erkrankungen (gravierende Sehschwäche, Sehbeeinträchtigung) beihilfefähig. |
Rehabilitation | alle 4 Jahre für ärztliche Leistungen, Arznei- und Heilmittel; Unterbringung und Verpflegung bis zu 16€ täglich für maximal 21 Tage bei ambulanten Rehabilitationsmaßnahmen. Nur für aktive Bedienstete. |
Belastungsgrenze für Eigenanteile | 2% des Bruttoeinkommens, bei Dauerbehandlung 1%. |
Krankenhausbehandlung
Regelleistung | Ja, abzüglich 10€ täglich (für max. 28 Tage pro Kalenderjahr). |
Wahlleistung Zweibettzimmer | Ja, abzüglich 14,50€ täglich (ohne zeitliche Begrenzung). |
Privatärztliche Behandlung (Chefarzt) | Ja. |
Kürzungen | Abzüglich 10€ pro Tag für die Regelleistung für maximal 28 Tage je Kalenderjahr und 14,50€ pro Tag für die Unterbringung im Zweibettzimmer ohne zeitliche Begrenzung. |
Zahnärztliche Behandlung
Zahnbehandlung und Zahnersatz | Zahnbehandlung und Zahnersatz: im Rahmen der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte). Zahnersatz während der Anwärterzeit nur bei Unfall sowie nach 3 Jahren im öffentlichen Dienst. Implantologische Leistungen bei Vorliegen bestimmter Indikationen bis zu 4 Implantate je Kiefer. Ohne Indikation sind 2 Implantate je Kiefer beihilfefähig. |
Kieferorthopädie (KfO) | Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr oder bei schweren Anomalien. |
Material- und Laborkosten | zu 40% beihilfefähig. |
Besonderheiten
Keine Kostendämpfungspauschale (Selbstbehalt).