Die DKV hat zum 1. Januar 2020 das Heilmittelverzeichnis für folgende Tarife modifiziert
- BMK,
- BME,
- BMUNI,
- KAMP,
- BMG,
- BeihilfeMed,
- BeihilfeMed Eco.
Die dort abgebildeten Höchstbeträge sind überwiegend erhöht worden und liegen somit deutlich über die Bundesbeihilfe-Verordnung (BBhV).
Auch für den Tarif KAB gibt es für die Heilmittel-Leistungen eine Ergänzung. Hinzugekommen sind die Leistungen für ernährungstherapeutische Maßnahmen (AVB 2.2.).
Die Details finden Sie bei uns im KV-Lux unter: Gesellschafts.Info / Anträge und Formulare oder AVBs und Preis-/Leistungsverzeichnisse.