Druckstücke der Bisexwelt aktualisiert

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Die DKV hat zum 1. Januar 2020 neben dem Heilmittelverzeichnis der Unisextarife auch die Heilmittelverzeichnisse der Bisextarife modifiziert.

Die dort abgebildeten Höchstbeträge sind überwiegend erhöht worden und liegen somit deutlich über die Bundesbeihilfe-Verordnung (BBhV).

Zusätzlich sind etliche Tarifdruckstücke der Bisextarife auf den neuen Stand gebracht worden.

Die Details finden Sie bei uns im KV-Lux unter: Gesellschafts.Info / AVBs und Preis-/Leistungsverzeichnisse.

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