Beihilfebemessungssätze
Beihilfeberechtigter ohne berücksichtigungsfähiges Kind oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind | 50% |
Beihilfeberechtigter mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70% |
Berücksichtigungsfähiger Ehegatte/eingetragener Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz* | 70% |
Versorgungsempfänger | 70% |
Berücksichtigungsfähige Kinder/Waisen | 80% |
*Für Ehegatten/Lebenspartner deren Einkünfte 20.000€ (brutto) bezogen auf das letzte oder vorletzte Kalenderjahre überstiegen haben (durch Steuerbescheid nachzuweisen), wird grundsätzlich keine Beihilfe gewährt.
Ambulante Behandlung
Ärztliche Behandlung | im Rahmen der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). |
Heilpraktiker | Erstattunge gemäß GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker), jedoch max. bis zu den Erstattungssätzen der GOÄ. |
Arznei- und Verbandmittel | Apothekenpflichtige Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel nur in Ausnahmen. |
Hilfsmittel | Nach Hilfsmittelkatalog mit Höchstsätzen. |
Fahrtkosten | Innerhalb von 30 km mit Eischränkungen. |
Sehhilfen, LASIK | Brillengestelle bis 20,50€, Gläser sowie Kontaktlinsen bis zu bestimmten Höchstgrenzen beihilfefähig. Visusverbessernde Operationen und Implantationen (nach Zustimmung der Festsetzungsstelle). |
Kuren | Alle 4 Jahre für Reha-, Mutter/Vater-Kindkuren, Unterbringung und Verpflegung bis zu 26€ täglich für maximal 30 Tage. |
Krankenhausbehandlung
Regelleistung | Ja. |
Wahlleistung Zweibettzimmer | Ja, ggen eine Zuzahlung von 22€ (von der Besoldunge einbehalten) monatlich. |
Privatärztliche Behandlung (Chefarzt) | Ja, bei obiger monatlicher Einbehaltung (von 22€) von der Besoldung. |
Kürzungen | Abzüglich 22€ monatlich von der Besoldung für die Wahlleistungen ohne zeitliche Begrenzung. |
Zahnärztliche Behandlung
Zahnbehandlung und Zahnersatz | Im Rahmen der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte). Zahnersatz bei Anwärtern beihilfefähig. Implantologische Leistungen bis 2 Implantate je Kiefer, bei bestimmten Indikationen ohne Begrenzung. |
Kieferorthopädie (KfO) | Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr oder bei schweren Anomalien. |
Material- und Laborkosten | zu 70% beihilfefähig. |
Besonderheiten
- Kostendämpfungspauschale (Selbstbehalt) gestaffelt nach Besoldungsgruppen für Beamte zwischen 85€ – 480€ pro Jahr, je nach Besoldungsstufe (ausgenommen Waisen).
- Vor 2013 verbeamtet und 3 Kindern oder mehr: dauerhaft 70% Beihilfe, auch wenn das Kindergeld entfällt.
- Wenn vor 2013 Berücksichtigungsfähigkeit als Ehegatte/einhetragener Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftssgesetzt: dauerhaft 70% Beihilfe.
Alternativ zur Beihilfe kann „pauschale Beihilfe“ gewählt werden: Dies ist ein 50%-Zuschuss zu den GKV-Beiträgen oder den entsprechenden PKV-Beiträgen – begrenzt auf den Höchstbeitrag im Basistarif. Für Beiträge von berücksichtigungsfähigen Angehörigen gibt es auch den Zuschuss, dieser muss jedoch versteuert werden. Beitragsrückerstattungen (BRE) mindern den Zuschuss. Die Whl von der „pauschalen Beihilfe“ gilt dauerhaft.